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Lieferbedingungen Baumschulpflanzen

Allgemeines

  • 1. Jeder Käufer erkennt durch Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bedingungen als für ihn rechtlich bindend an.
  • 2. Bei telefonisch erteilten Aufträgen müssen wir jede Verantwortung wegen der Möglichkeit von Hörfehlern ablehnen und bitten daher, stets eine schriftliche Bestätigung des Gespräches folgen zu lassen.


Preise und Zahlungen

  • 3. Die Preise gelten in EURO ab Verkaufstelle.
  • 4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
  • 5. Die Begleichung der Rechnungsbeträge hat innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skontoabzug von 2% gewährt. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb des gesetzten Zieles, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 1% pro angefangenen Monat zu erheben.
  • 6. Mit Erscheinen neuer Angebote und Preisverzeichnisse verlieren die früheren ihre Gültigkeit.


Versand und Verpackung

  • 7. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wird die Versendung durch einen Umstand, den der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer.
  • 8. Der Verkäufer hat die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Offene Wagenladungen sind abzudecken. Die einzelnen Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen.
  • 9. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. CC-Container, Paletten) bleiben unser Eigentum. Kosten, die dem Käufer aus Sammlung, Lagerung und Transport dieser Verpackungsmaterialien entstehen, werden von uns - auch anteilig - nicht erstattet. Für Schäden, die durch Sammlung Lagerung oder Transport unserer Verpackungsmaterialien an eigenen oder fremden Waren oder an Personen entstehen, lehnen wir jede Haftung ab.
  • 10. Wenn keine Transportvorschriften gegeben worden sind, so sind wir berechtigt, den Versand nach eigenem Ermessen auf dem von uns am günstigsten erscheinendem Wege vorzunehmen, ohne damit eine Verantwortung zu übernehmen. Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen.
  • 11.  Dass Rollgeld zur Bahn oder Schiff bzw. bei weiter entfernten Anlieferungsstellen für Beiladungen trägt der Käufer. Die Höhe desselben richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen oder nach vertraglicher Vereinbarung.
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Transportversicherung

  • 12. Für Transport- und Frostschäden ist der Verkäufer nicht haftbar. Bei LKW-Ladungen ist die Ware durch den Spediteur versichert, bei Bahnversand durch die Deutsche Bundesbahn.


Gewährleistung

  • 13. Gewähr für das  Anwachsen wird nicht übernommen.
  • 14. Gewähr für Sortenechtheit wird nur bis zum Rechnungswert geleistet. Darüber hinaus gehende Forderungen müssen abgelehnt werden, sofern nicht im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Bei solchen Ersatzforderungen muss der Schaden vom Käufer nachgewiesen werden.


Reklamationen und Ersatz

  • 15. Reklamationen haben unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu erfolgen. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, sobald sie erkennbar sind. Der Käufer hat kein Zurückbehaltungsrecht.


Sortenersatz

  • 16. Ersatz in ähnlichen, gleichwertigen Sorten für fehlende ist gestattet, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich verboten wird.


Muster und Maße

  • 17. Muster sollen nur die Durchschnittsbeschaffenheit zeigen, es brauchen nicht alle Pflanzen der Lieferung genau wie die Probe ausfallen.
  • 18. Maße sind, sofern es sich nicht um Stammumfang handelt, nur annähernd angegeben. Kleine Abweichungen nach unten oder bis nach oben sind zulässig.


Eigentumsvorbehalt

  • 19. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, unabhängig davon, ob sie zwischenzeitlich auf fremden Grund und Boden gepflanzt worden sind oder weiter veräußert wurden. Jede Verpfändung oder jedes Sicherungsübereignen ist nicht zulässig.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • 20. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsstand ist Westerstede, unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Westerstede.
  • 21. Es gilt ausschließlich das Recht der BR Deutschland.

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